Mehrfrequenzwahlverfahren
- Mehrfrequenzwahlverfahren
- I
Mehrfrequenzwahlverfahren
[Abk. MFV], Frequenzwahlverfahren.
II
Mehrfrequenzwahlverfahren,
Abkürzung
MFV, Tonwahlverfahren, Telekommunikation: Verfahren, bei dem eine am Tastentelefon gewählte Ziffer durch einen aus zwei Frequenzen bestehenden Ton codiert wird. Ein
Vorteil ist u. a. der im
Vergleich zum
Impulswahlverfahren (Abkürzung
IWV) schnellere Verbindungsaufbau. Die Wählziffern werden beim Impulswahlverfahren durch eine entsprechende Anzahl von Gleichstromimpulsen dargestellt.
Universal-Lexikon.
2012.
Synonyme:
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